Bei Unternehmenserbschaften oder -schenkungen bekommt man bei der Steuer 85 Prozent „Verschonungsabschlag“. Der Erwerber muss die Firma mindestens fünf Jahre fortführen und darf die Gehälter maximal um 20 Prozent abbauen. Mit verschärften Anforderungen, die dann über sieben Jahre zu beachten
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